Nachhaltigkeit - ESG

  Nachhaltigkeit in der Beratung

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung informieren. 
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in unsere Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitions-entscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazukönnen Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.


Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeits-auswirkungen auf Ebene des Unternehmens:

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsent-scheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage jedoch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der
von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggfls. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.


Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken:

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen
Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?


Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen
Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet,
dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den
Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.
Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt:
Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.
Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Soziales:
Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

Unternehmensführung:
Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen
hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html
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